Brandschutzbeauftragte*r
Externes Fachpersonal für Sie im Einsatz
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Externes Fachpersonal
Für Sie im Einsatz als Brandschutzbeauftragte*r
Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten nach Richtlinie vfdb, DGUV und VdS
Die vorrangige Aufgabe der Brandschutzbeauftragten ist es, Brände und Explosionen zu vermeiden. Dazu unterstützen wir Unternehmen als bestellte Brandschutzbeauftragte bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und beraten in allen Fragen des Brandschutzes. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Einhaltung von vereinbarten Brandschutzmaßnahmen und deren Dokumentation in einem Brandschutzbericht.
Die Qualifikation sowie die Aufgabe ist gemäß der Richtlinie vfdb 12-09/01 auszuführen; u. a. gehören dazu:
- Mitwirkung bei der Umsetzung und Überwachung der Wirksamkeit des Brandschutzkonzeptes
- Erstellen bzw. Aktualisieren der Brandschutzordnung (Teil A,B, C)
- Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzvorschriften, behördlicher Auflagen, Anforderungen des Feuerversicherers für den bestehenden Betrieb (Gebäude und Anlagentechnik) sowie für Neu und Umbauten
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Planen, Organisieren und Durchführen von Aus- und Fortbildung von Beschäftigten im Brandschutz (Lösch- und Räumungsübung, Brandschutzhelferausbildung)
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung an die Geschäftsführung.
- Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Ermittlung und Abgleich des Soll/Ist-Zustandes aus brandschutztechnischer Sicht.
Wir sind für Sie da!
Wolpmann Gebäudesicherheit stellt Ihnen kompetente Brandschutzbeauftrage zur Seite, die Sie beraten und alle gesetzlichen Vorgaben und Aufgaben für Ihr Unternehmen sachgerecht erfüllen.